Glossar

Hospizeinrichtungen:

Stationäres Hospiz

Die stationäre Hospizarbeit begleitet umfassend schwerstkranke und sterbende Menschen, die keiner Krankenhausbehandlung mehr bedürfen, die keinen Altenheimplatz haben und für die eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht möglich ist. Stationäre Hospize bieten eine medizinisch-pflegerische, psychosoziale und seelsorgliche Begleitung der Kranken rund um die Uhr.

Ambulante Hospizdienste

Psychosozial tätige Hospizdienste
Ehrenamtliche Hospizhelfer und -helferinnen begleiten schwerkranke und sterbende Menschen zu Hause, im Krankenhaus oder im Altenheim. Sie ermöglichen, dass die Familienangehörigen entlastet werden und der unheilbar kranke Mensch möglichst in seiner gewohnten Umgebung in Würde sterben kann. Sie tragen dazu bei, dass Sterben wieder in das Leben integriert wird und die Sterbenden und ihre Angehörigen nicht in Isolation geraten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten eng mit den vorhandenen ambulanten Diensten zusammen, übernehmen selbst keine pflegerischen Aufgaben. Eine in der Regel hauptamtlich tätige Mitarbeiterin koordiniert und plant Einsatz, Beratung und Begleitung der Ehrenamtlichen.

Ambulante Hospizdienste: Palliativ-pflegerische Hospizdienste
Ambulante palliativ-pflegerische Hospizdienste bieten neben der psychosozialen Betreuung schwerstkranker Menschen palliativ-pflegerische Beratung und/oder Behandlung an. Sie tragen dazu bei, dass auch schwerstkranke (Tumor-)Patienten gut versorgt zu Hause sterben können. Hier arbeiten hauptamtliche Pflegekräfte und psychosoziale Fachkräfte, aber ebenso ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Palliativstation

Palliativstationen sind Abteilungen eines Krankenhauses. Sie versorgen Patienten, die eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung benötigen. Ziel ist, diese Patienten weitestgehend von Schmerzen und anderen belastenden Krankheitssymptomen zu befreien. Der Leiter ist ein Arzt mit einschlägigen Erfahrungen und Kenntnissen in der Palliativmedizin. Das Pflegepersonal muss über Erfahrungen und Kenntnisse in der Palliativpflege verfügen.

Palliativmedizin

Palliativmedizin ist die medizinische Behandlung von Patienten mit einer fortgeschrittenen, permanent fortschreitenden Erkrankung. Sie sorgt für Schmerzlinderung und Linderung anderer Krankheitssymptome wie Übelkeit, Erbrechen und Verstopfung. Während die kurative Medizin auf die Heilung des Patienten zielt, liegt der Schwerpunkt der Behandlung der Palliativmedizin darauf, ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität zu erhalten gerade auch angesichts begrenzter Lebenserwartung.

Lebensqualität

Was kann für einen Menschen angesichts des nahe bevorstehenden Todes Lebensqualität bedeuten? – Für einen unheilbar erkrankten Menschen, dessen Krankheit unaufhaltsam voranschreitet, steht nicht mehr die Dauer des Lebens im Vordergrund, sondern die Lebensqualität. Entscheidend ist in erster Linie, wie der Betroffene selbst zu seiner Situation steht, ob er sein Sterben annehmen kann und bereit ist – soweit es ihm möglich ist – die ihm verbleibende Zeit selbst aktiv mitzugestalten und am täglichen Leben teilzunehmen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, schmerzfrei zu sein oder relativ geringe Schmerzen zu haben. Sterbende brauchen Sicherheit durch eine vertraute Umgebung, was am ehesten zu Hause erlebt wird oder an einem Ort, der dem „Zuhause“ nahe kommt. Lebensqualität erfährt der Patient durch Menschen, die ihm nahe stehen, ihm Achtung entgegenbringen und Zugehörigkeit erfahren lassen, seine Ängste und Hoffnungen mit ihm teilen. In Gesprächen können Angehörige und Freunde helfen, unrealistische Hoffnungen loszulassen, dafür berechtigte Hoffnungen zu wecken und zu stärken unter Berücksichtigung der begrenzten Lebenszeit. Denn ohne Hoffnung kann niemand leben, auch nicht im Sterben.

Selbstbestimmungsrecht

Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung. Da menschliches Leben begrenzt ist, ist auch dieses Recht immer nur bedingt realisierbar. Niemand wünscht sich Krankheit oder Behinderung, dennoch stehen Menschen vor diesen Unwägbarkeiten des Lebens und müssen damit umgehen: Die Selbstbestimmung wird eingeschränkt, die Abhängigkeit von anderen Menschen nimmt zu. Gerade in solchen Situationen haben Angehörige, Pflegekräfte und Ärzte die Aufgabe, die Autonomie des Kranken zu achten und ihn in seinen persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu unterstützen. Für die Durchführung oder Unterlassung einer medizinischen Behandlung ist die Entscheidung des Betroffenen maßgebend, solange er einwilligungsfähig ist. Wenn er nach angemessener Aufklärung seinen Willen äußert, sind Ärzte und Ärztinnen in ihren Therapiemaßnahmen daran gebunden. Das Selbstbestimmungsrecht umfasst die Möglichkeit einen Behandlungsbeginn oder Behandlungsabbruch zu veranlassen, aber auch Verfügungen zu treffen über zukünftige Situationen. Dies betrifft Lebenslagen des Patienten, in denen er nicht mehr einwilligungsfähig ist, weil er z.B. zu schwach, verwirrt oder bewusstlos ist. In diesen Situationen ist der mutmaßliche Wille des Patienten oder der Patientin ein wichtiger Orientierungspunkt für die Entscheidungen von Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen. Bei der Ermittlung des mutmaßliche Willens spielt die Patientenverfügung eine wichtigen Rolle.